27.05.2008
Innenminister Joachim Herrmann hat einen Entwurf für ein bayerisches Versammlungsgesetz vorgelegt. Im Vergleich zum bisherigen Bundesversammlungsgesetz erschwert es Demonstrationen. Die JBN kritisiert unter anderem, dass sich in Zukunft nicht mehr jeder Polizist zu erkennen geben muss, sondern nur noch die Einsatzleitung. Eine Versammlung der JBN wurde bereits einmal illegal von der Polizei bespitzelt.


Am 14. Februar 1989 lud die JBN zur Gründungsveranstaltung der "Aktionsgemeinschaft zum Schutz der Oberpfälzer Heimat vor der A6". Mit dabei, aber unerkannt, war ein ziviler Polizist, der die Veranstaltung protokollierte. Das Protokoll wurde der JBN zugespielt, die den Skandal sofort öffentlich machte. Die Folge: Eine "Spitzelaffäre" in deren Folge der damalige Innenminister Edmund Stoiber die verdeckte polizeiliche Maßnahme vor dem Landtag und in vielen Tageszeitungen als rechtswidrig erklärte. Beim Verwaltungsgericht Regensburg erwirkte die JBN außerdem einen außergerichtlichen Vergleich zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der JBN.
Die Staatsregierung versucht mit dem neuen Bayerischen Versammlungsgesetz aus Sicht der JBN eine derartige Praxis zu legalisieren, da sich in Zukunft nicht mehr die einzelnen Polizeibeamten zu erkennen geben müssten, sondern es ausreicht, wenn sich die Einsatzleitung zu erkennen gibt. Die JBN ist vehement gegen dieses Verfahren. Polizisten dürfen nach Ansicht der JBN nur dann verdeckt und in zivil auf Versammlungen anwesend sein, wenn das durch die derzeit geltende Rechtslage, die die JBN für ausreichend hält, gedeckt ist (z.B. Ermittlung bei Straftaten). Alles andere kriminalisiert junge Menschen, die von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit gebrauch machen, beziehungsweise macht die Polizei zu einer "politischen Polizei".
Derzeit ermittelt die Polizei gegen einen JBN-Jugendgruppenleiter, der einen Pressetermin nicht gemäß dem gültigen Versammlungsgesetz angemeldet hatte. Die JBN verurteilt solche Ermittlungen scharf, weil sie zur Folge haben, dass junge Menschen das Vertrauen in den Staat verlieren, wenn sie den Staat als Institution erleben, die gegen ihr politisches Engagement polizeilich ermittelt. Nach dem vorgelegten Bayerischen Versammlungsgesetz müssen in Zukunft Versammlungen verpflichtend öffentlich bekannt gemacht werden. Wird die Polizei dann in Zukunft bereits Ermittlungen einleiten, wenn die Versammlung nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben wurde?
Der JBN-Landesvorstand hat einen ausführlichen Brief an Innenminister Herrmann geschrieben, möchte mit ihm demnächst ein Gespräch führen und ruft zur Teilnahme an den Demos gegen das Versammlungsgesetz auf. Es gibt folgende Demos:
Hier kannst du dir die offizielle Stellungnahme der JBN zum Versammlungsgesetz runterladen.
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